„Glaube keinen Fahrzeugpapieren“


Die Fahrzeugpapiere sind ein amtliches Dokument – daher ist es erstmal schwer vorstellbar, daß darin etwas nicht zuverlässing stimmen sollte ?!

Leider kommt es immer wieder vor, daß anhand der technischen Daten aus dem Fahrzeugschein beschaffte Ersatzteile zwar zu den Papieren aber nicht an das Fahrzeug passen, was dem Besitzer nur schwer glaubhaft zu machen ist 😉

Das ist das in der Praxis gar nicht so selten. Einerseits wurde in den vielen vergangenen Jahren eines Autos auf dem Weg durch Zeiten als fast wertloser Uraltgebrauchtwagen bis hin zum Oldtimer das eine und andere umgebaut und dieser Umbau evtl. gut kaschiert und über die Jahre schlichtweg vergessen oder auch teilweise wieder zurückgebaut.

Ist bei in Deutschland als Neuwagen verkauften Modellen noch einigermaßen sicher davon auszugehen, daß zumindest der Originalzustand mit den Papieren übereinstimmt, ist es bei Spätimporten eher Zufall. Es kann natürlich sein, daß bei den Papieren im Herkunftsland sich bereits Fehler eingeschlichen haben. Bei der Zulassung in Deutschland wird den Originalpapiere aus dem Herkunftsland aber nur wenig Beachtung geschenkt. Eigentlich wird mit den Papieren und einem Kaufvertrag nur geprüft, ob das Auto mit offiziellen Papieren legal erworben wurde. Die technischen Daten werden in der Regel nicht übersetzt und in die deutschen Papiere übernommen. Selbst die Übernahme eines Erstzulassungsdatum geht öfters schief ( Beispiel: so ist in kroatischen Papieren groß die Umschreibung im ( jüngeren ) Staat Kroation vermerkt – die eigentliche Erstzulassung in Yugoslawien finden nur Eingeweihte )

Stattdessen werden die Daten für die Papiere vom deutschen Prüfer durch eigene Quellen ermittelt: durch einen Musterbrief eines „baugleichen“ Modells, alte Autokataloge oder auch ein Datenblatt des Importeurs. Bei allen Quellen ist die Gefahr real, daß nicht zum Fahrzeug passende Daten übernommen werden oder schlicht Schreibfehler auftreten. Besonders hoch ist die Gefahr, wenn die Ausführung in Deutschland nie als Neuwagen verkauft wurde. (z.B. R1126, R112C… )

Diese Fehler sollte man korrigieren lassen, wenn man Nachweise findet wie es Richtig heissen müsste. Auf jeden Fall muß die Fahrgestellnummer ( FIN ) korrekt sein. – In jedem Fall sollte man sich auf die spannende Reise machen und die genauere Ausführung seines Schätzchens ergründen und dabei den Daten in den Paieren am besten grundsätzlich erstmal zu misstrauen 🙂

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